So laden Sie die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) als PDF herunter und bereiten sie für den postalischen Versand vor.
Hinweis: Wenn Sie als Eigentümer in einer Wohnungs-eigentümergemeinschaft (WEG) ihre Wohnung vermieten und für die Mitteilung der UVI an den Bewohner verantwortlich sind, können Sie die UVI im KALO-Bewohnerportal herunterladen.
Dafür müssen Sie vom WEG-Verwalter im KALO-Kundenportal freigeschaltet werden.
UVI herunterladen
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Melden Sie sich im KALO-Kundenportal an.
- Klicken Sie auf die Kachel „Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI)” oder im Menü auf „UVI”.
- Sie gelangen zur Übersicht aller Liegenschaft(en), für die die KALO-UVI-Lösung freigeschaltet ist.
- Wählen Sie die gewünschte Liegenschaft aus, indem Sie auf die Zeile klicken oder auf den Pfeil ganz rechts. Sie gelangen in die Übersicht aller Nutzeinheiten bzw. Nutzer dieser Liegenschaft
UVI für einen einzelnen Nutzer herunterladen
- Klicken Sie in der entsprechenden Zeile des Nutzers auf die drei Pünktchen ganz rechts. Es klappt ein Dropdown-Menü aus.
- Klicken Sie auf den Eintrag „Verbrauchsinformation herunterladen”.
- Folgen Sie der Anleitung Ihres Browsers zum Download des Dokuments oder rufen Sie es in Ihrem Download-Ordner auf.
UVI für mehrere Nutzer gesammelt herunterladen
- Klicken Sie über der Übersicht der Nutzeinheiten auf die Schaltfläche „Alle Verbrauchsinformationen herunterladen”. Es werden die Verbrauchsinformationen für alle Bewohner heruntergeladen, die die UVI per Post erhalten.
- Folgen Sie der Anleitung Ihres Browsers zum Download der Datei bzw. des Ordners oder rufen Sie diese(s) jetzt schon in Ihrem Download-Ordner auf.
Hinweis: Bei einem gesammelten Download laden Sie alle UVIs als ZIP-Datei bzw. als komprimierten Ordner herunter. Nach dem Entpacken der ZIP-Datei erhalten Sie die einzelnen PDF-Dokumente für jeden Nutzer bzw. Bewohner. Drucken Sie diese anschließend aus und versenden Sie sie.
Der Sammel-Download enthält UVIs aller Nutzeinheiten bzw. Wohnungen, für die diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- Für die Wohnung besteht die Pflicht zur Mitteilung der UVI, da sie mit fernablesbaren Messgeräten ausgestattet ist. Dies erkennen Sie in der Übersicht in der Spalte „UVI notwendig“ am Eintrag „ja“ und dem grünen Häkchen.
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Die Wohnung wird zurzeit genutzt bzw. bewohnt (kein Leerstand).
- Der Bewohner wohnt seit mindestens einem vollständigen Kalendermonat in der Nutzeinheit.
- Der Bewohner hat noch keinen digitalen Zugang für die App „KALO Home” bzw. das KALO-Bewohnerportal oder hat sich noch nicht dafür registriert.
Tipp: Nutzer bzw. Bewohner für den postalischen UVI-Versand erkennen:
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Beim Bewohner ist keine E-Mail-Adresse hinterlegt. Siehe in der Zeile des Bewohners unter „E-Mail-Adresse”.
- Der digitale UVI-Zugang ist nicht freigeschaltet: erkennbar am Vermerk „ausstehend”, „abgelehnt” oder „abgelaufen” in der Zeile des Bewohners unter „UVI-Zugang”.
Mehr dazu: Zugangsstatus verstehen: Wie erkenne ich, ob und seit wann ein Nutzer bzw. Bewohner bereits auf seine UVI digital zugreifen kann?
UVI für den Versand vorbereiten
Wenn Sie alle UVIs heruntergeladen und ausgedruckt haben, können Sie diese an die Nutzer bzw. Bewohner per Post versenden.
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