Für die Verwendung der App „KALO Home“ und des KALO-Bewohnerportals benötigen Nutzer bzw. Bewohner ein Benutzerkonto.
Dafür müssen sie zunächst Registrierungsinformationen von Ihnen erhalten und die Registrierung selbst abschließen.
Hinweis: Dieser Ablauf gilt auch, wenn Sie einen Eigentümer einer vermieteten Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) freischalten, damit dieser die UVI im KALO-Bewohnerportal selbstständig herunterladen und per Post oder E-Mail an den Mieter bzw. Bewohner senden kann (siehe weiter unten).
So funktioniert der Registrierungsprozess
Sie stellen den Bewohnern bzw. den Eigentümern Registrierungsinformationen über das KALO-Kundenportal zur Verfügung.
Anschließend registrieren sich die Bewohner bzw. Eigentümer selbstständig mit ihrer E-Mail-Adresse für die App „KALO Home“ und das KALO-Bewohnerportal. Für die Eigentümer in einer WEG ist nur das KALO-Bewohnerportal relevant, da nur dort die UVI als PDF heruntergeladen und damit an die Mieter weitergeleitet werden kann.
Mehr dazu: Wie schalte ich Nutzer bzw. Bewohner (im Sonderfall: Eigentümer) für die Mitteilung der UVI via App „KALO Home” und KALO-Bewohnerportal frei?
Weitere Infos: Wie teilt ein Eigentümer in einer WEG selbstständig die UVI mit, wenn er sein Eigentum vermietet?
Wie versende ich die Registrierungsinformationen aus dem KALO-Kundenportal?
Registrierungsinformationen per E-Mail versenden
Wenn Ihnen die E-Mail-Adresse des Bewohners bzw. des Eigentümers in einer WEG vorliegt, können Sie die Registrierungsinformationen direkt aus dem Kundenportal per E-Mail versenden.
Die E-Mail enthält einen Registrierungslink, über den der Bewohner sein Benutzerkonto erstellt.
Registrierungsinformationen per Post versenden
Alternativ können Sie die Registrierungsinformationen als Schreiben im KALO-Kundenportal herunterladen und per Post versenden.
Das Schreiben enthält:
- einen Registrierungslink (hierüber startet der Bewohner den Registrierungsprozess)
- einen Registrierungscode (wird benötigt, um den Registrierungsprozess, abschließen zu können)
Sonderfall WEG: Eigentümer übernimmt die UVI-Mitteilung
Wenn in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) mit vermietetem Eigentum nicht der Verwalter, sondern der Eigentümer die UVI-Mitteilung übernimmt, kann sich der Eigentümer für das KALO-Bewohnerportal registrieren und hier die UVI als PDF herunterladen und an den Bewohner weiterleiten.
Mehr dazu: Wie teilt ein Eigentümer in einer WEG selbstständig die UVI mit, wenn er sein Eigentum vermietet?
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