Seit dem 1. Dezember 2021 schreibt die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) zusätzliche Informationen in der Heizkostenabrechnung vor. Diese sogenannten „zusätzlichen Informationen in der Abrechnung“ (IdA) müssen für jede Nutzerin und jeden Nutzer individuell bereitgestellt werden.
Dazu gehören unter anderem Informationen:
- zum Energieverbrauch
- zum Vergleich mit dem Verbrauch anderer Haushalte
- zum Energiebedarf und zu den Treibhausgasemissionen des Gebäudes
Da diese Informationen nutzerbezogen erstellt und in jede einzelne Abrechnung integriert werden müssen, wird die Gebühr pro Nutzer:in berechnet.
KALO integriert alle gesetzlich vorgeschriebenen Zusatzinformationen entsprechend der aktuellen Dienstleistungspreisliste in die Heizkostenabrechnung.
Kommentare
0 Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.