Die zusätzlichen Informationen in der Abrechnung (IdA) sind seit dem 1. Dezember 2021 gesetzlich vorgeschrieben.
Grundlage ist die novellierte Heizkostenverordnung (HeizkostenV). Sie verpflichtet Eigentümer:innen und Verwaltungen dazu, Bewohner:innen erweiterte Informationen rund um Energieverbrauch und Heizkosten bereitzustellen.
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