Abweichungen zwischen der unterjährigen Verbrauchsinformation (UVI) und der späteren Heizkostenabrechnung beziehungsweise den zusätzlichen Informationen in der Abrechnung (IdA) sind grundsätzlich möglich.
Das liegt daran, dass für die Jahresabrechnung zusätzliche Daten und gesetzlich vorgeschriebene Berechnungen berücksichtigt werden.
Dazu gehören zum Beispiel:
- ergänzende Abrechnungsdaten
- gesetzlich vorgeschriebene Verteilungs- und Berechnungsverfahren
- die vollständige Ermittlung aller verbrauchsabhängigen Kosten
Die UVI dient in erster Linie dazu, Bewohner:innen regelmäßig über ihren aktuellen Verbrauch zu informieren. Die Heizkostenabrechnung und die IdA basieren dagegen auf den endgültigen Abrechnungsdaten des gesamten Abrechnungszeitraums.
Deshalb können die ausgewiesenen Verbrauchswerte voneinander abweichen, ohne dass ein Fehler vorliegt.
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