Ja, Rauchwarnmelder können gesondert von der messtechnischen Ausstattung berechnet werden. Ob diese Option für Ihre Liegenschaft in Frage kommt, prüfen wir für Sie gerne im Einzelfall.
Bitte nehmen Sie unter Angabe Ihrer Abrechnungseinheit Kontakt mit uns auf und senden Sie Ihre Anfrage an vs@kalo.de.
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