Die Wartung berechnen wir zu Beginn des Leistungszeitraums aus unterschiedlichen Gründen. Im Wartungspaket sind Leistungen enthalten, die wir bereits ab dem ersten Tag bereitstellen.
Dazu gehören zum Beispiel:
- die 24-Stunden-Rufbereitschaft
- der Austausch eines Geräts im Schadensfall
- die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft
Zudem gibt es rechtliche Aspekte, die es zu berücksichtigen gilt:
Nach § 13 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Deshalb ist es erforderlich, die Rechnung ebenfalls zu Beginn des Leistungszeitraums zu stellen.
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