Ja. Sie müssen Rauchwarnmelder sowohl in dem von Ihnen selbst bewohnten Eigentum anbringen als auch in dem von Ihnen vermieteten Eigentum. Wie viele Rauchwarnmelder nötig sind bzw. in welchen Räumen Sie diese anbringen müssen, hängt vom Bundesland ab, in dem sich Ihr Wohneigentum befindet.
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