Wenn Sie als Eigentümer gegen die Rauchwarnmelderpflicht verstoßen, können unterschiedliche Strafen drohen: vom Bußgeld über gekürzte Versicherungsleistungen bis hin zu Haftstrafen.
Bußgeld: Der Verstoß gegen die Rauchwarnmelderpflicht ist eine Ordnungswidrigkeit. Es gibt keine offiziellen Kontrollen für das Vorhandensein von Rauchwarnmeldern. Sie könnten jedoch von Bewohnern angezeigt werden. Dann würden Ihnen je nach Bundesland saftige Geldstrafen von mehreren Hundert Euro bis hin zu Summen im fünfstelligen Bereich drohen. Im Falle eines Personenschadens droht sogar eine Haftstrafe (siehe unten).
Reduzierter Versicherungsschutz: Je nach Versicherungsvertrag können die Leistungen reduziert werden, wenn Sie keine Rauchwarnmelder installieren.
Haftstrafen: Kommen Ihre Bewohner aufgrund eines Feuers in der Wohnung zu Schaden, ermitteln die Behörden, ob Rauchwarnmelder installiert waren. Wenn nicht, droht Ihnen eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung. Die Straftatbestände können Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren nachsichziehen.
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