Gemäß der maßgeblichen DIN-Norm 14676 müssen Rauchwarnmelder alle 10 Jahre ausgetauscht werden. Es besteht eine Kulanz von 6 Monaten ab Fristablauf, d.h. sie müssen spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Fristablauf ausgetauscht werden.
Zusätzlich ist eine jährliche Inspektion vorgeschrieben. Diese muss alle 12 Monate, spätestens jedoch bis zu 3 Monate nach Fristablauf (max. 15 Monate), erfolgen. Tritt eine Störung oder ein Defekt ein, muss der Melder umgehend durch einen neuen ausgetauscht werden.
Kommentare
0 Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.