Ihre Brennstoffkosten erfassen Sie im KALO-Kundenportal im Bereich „Datentausch und Abrechnung“. Öffnen Sie den gewünschten Abrechnungszeitraum und wählen Sie anschließend in der oberen Menüleiste den Bereich „Brennstoff“ aus.
Welche Angaben erforderlich sind, hängt davon ab, ob es sich um einen lagerfähigen oder nicht lagerfähigen Brennstoff handelt.
Lagerfähige Brennstoffe, z. B. Heizöl oder Flüssiggas
Bei lagerfähigen Brennstoffen geben Sie den Restbestand zum Ende des Abrechnungszeitraums an. Gemeint ist die Brennstoffmenge, die sich zu diesem Stichtag noch im Tank befindet.
Bitte beachten Sie:
- Den Anfangsbestand müssen Sie bei einer neuen Liegenschaft einmalig angeben.
- Der erfasste Restbestand wird automatisch als Anfangsbestand für den folgenden Abrechnungszeitraum übernommen.
- Die Bewertung der Brennstoffbestände erfolgt automatisch nach dem „First In, First Out“-Prinzip (FIFO). Dabei wird rechnerisch davon ausgegangen, dass die zuerst eingekauften Brennstoffmengen auch zuerst verbraucht werden.
- Das Rechnungsdatum der Brennstofflieferung muss innerhalb des jeweiligen Abrechnungszeitraums liegen.
Nicht lagerfähige Brennstoffe, z. B. Erdgas oder Fernwärme
Bei nicht lagerfähigen Brennstoffen muss der Abrechnungszeitraum des Energieversorgers mit dem Abrechnungszeitraum Ihrer Liegenschaft übereinstimmen.
Stimmen die Zeiträume nicht überein, benötigen wir entsprechende Zwischenrechnungen. Das Rechnungsdatum selbst kann außerhalb des Abrechnungszeitraums liegen, da die Rechnung des Energieversorgers in der Regel erst nach Ende des Liefer- bzw. Abrechnungszeitraums erstellt wird.
Welche Angaben werden benötigt?
Bitte erfassen Sie für die jeweilige Rechnung:
- das Rechnungsdatum
- die Brennstoffmenge bzw. den Energiebezug gemäß Rechnung
- den Bruttobetrag gemäß Rechnung
Was muss ich außerdem beachten?
Die Eingabe ist standardmäßig als Rechnung vorbelegt. Möchten Sie eine Gutschrift erfassen, ändern Sie die Auswahl bitte auf „G“.
Der Mehrwertsteuersatz ist mit 19 % vorbelegt. Bitte gleichen Sie den Steuersatz mit Ihrer Rechnung ab. Die enthaltene Vorsteuer wird anschließend automatisch berechnet.
Für die gesetzliche Aufteilung der CO₂-Kosten benötigen wir außerdem die CO₂-Emissionen und CO₂-Kosten. Die erforderlichen Angaben finden Sie auf der Rechnung Ihres Energieversorgers.
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