Ja, sofern auf der Rechnung umlagefähige Lohn- und Fahrtkosten ausgewiesen sind, sollten diese mit eingereicht werden. Dadurch können die Kosten bei der Abrechnung berücksichtigt werden.
Lohnt sich das immer?
Nicht unbedingt. Die Berücksichtigung von Kosten ist ebenfalls mit Aufwand und Kosten für die Abrechnung verbunden. Bei sehr geringen Beträgen kann es sein, dass sich die Umlage wirtschaftlich nicht lohnt.
Wichtig:
Geben Sie Lohn- und Fahrtkosten für umlagefähige Leistungen, z. B. Wartungen oder Prüfungen, an.
Reparatur- und Instandhaltungskosten sind nicht umlagefähig.
Prüfen Sie vorab, ob die Höhe der Kosten in einem sinnvollen Verhältnis zum Abrechnungsaufwand steht.
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