Ja. Lohn- und Fahrtkosten beziehungsweise andere dafür vorgesehene Kostenanteile können im Datenaustausch entsprechend gekennzeichnet werden. Die nutzerbezogenen Anteile können anschließend über den E835-Satz zurückgegeben werden.
Die übermittelten Angaben dienen als Grundlage für den Ausweis in der Abrechnung. Ob die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung erfüllt sind, entscheidet die zuständige Finanzbehörde. KALO leistet keine Steuerberatung.
Kommentare
0 Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.