Ja, der bved-Standard sieht Felder für nutzerbezogene Vorauszahlungen und verschiedene Verteilwerte beziehungsweise Umlageschlüssel vor.
Übermitteln Sie nur die für die jeweilige Abrechnung vorgesehenen Werte. Prüfen Sie vorab, ob Beträge, Gültigkeitszeiträume und Zuordnungen in Ihrer Verwaltungssoftware vollständig hinterlegt sind.
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