Der P-Satz wurde für Informationen im Zusammenhang mit gesetzlichen Preisbremsen eingeführt. Er kann die für diesen Zweck vorgesehenen Entlastungs- und Abrechnungsangaben enthalten.
Ob ein P-Satz für einen konkreten Abrechnungszeitraum benötigt wird, hängt von den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben und dem vereinbarten Datenaustausch ab.
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