Der E835-Satz enthält die nutzerbezogenen Anteile von Leistungen, die für eine Steuerermäßigung nach § 35a Einkommensteuergesetz relevant sein können.
Damit können die entsprechenden Beträge strukturiert an die Verwaltungssoftware zurückgegeben und den jeweiligen Nutzern zugeordnet werden. Ob eine steuerliche Anerkennung möglich ist, entscheidet die zuständige Finanzbehörde. KALO leistet keine Steuerberatung.
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