Die in der UVI dargestellten Verbrauchswerte beruhen auf den Messwerten der eingesetzten Messgeräte, z. B. Heizkostenverteilern, Wärmezählern oder Warmwasserzählern.
Je nach Gerätetyp werden die Verbrauchswerte jedoch unterschiedlich erfasst. Nicht alle Messgeräte messen den Verbrauch direkt in Kilowattstunden (kWh).
Heizkostenverteiler erfassen beispielsweise sogenannte Verbrauchseinheiten. Diese beruhen unter anderem auf der Temperatur des Heizkörpers und der Heizdauer. Wärme- und Warmwasserzähler arbeiten wiederum mit anderen Messverfahren.
Mehr dazu: Wie wird der Verbrauch für Heizenergie bzw. Warmwasser erfasst?
Die Messverfahren entsprechen dem aktuellen Stand der Technik und ermöglichen eine zuverlässige Erfassung des Verbrauchs. Sie bilden auch die Grundlage für die gesetzlich vorgeschriebene Verbrauchserfassung und Heizkostenabrechnung.
Da unterschiedliche Messgeräte und Hersteller teilweise mit unterschiedlichen Verbrauchseinheiten arbeiten, schreibt die Heizkostenverordnung (HKVO) für die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) eine einheitliche Darstellung in Kilowattstunden (kWh) vor. Das ermöglicht eine maximale Verbrauchstransparenz, selbst wenn ein Verbraucher die Wohnung wechselt und in der neuen Wohnung andere Technologien im Einsatz sind. Er kann mithilfe der UVI seine Verbrauchswerte mühelos vergleichen.
Für die UVI werden die erfassten Verbrauchswerte deshalb rechnerisch in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet.
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