Eine Namenskorrektur wird verwendet, wenn sich die Person nicht ändert. Bleibt das Mietverhältnis bestehen, handelt es sich um eine Namenskorrektur.
Endet das Mietverhältnis und beginnt ein neues, handelt es sich um einen Nutzwechsel. Dementsprechend muss ein Nutzerwechsel erfasst werden.
Namenskorrektur
- Der Name wurde falsch geschrieben.
- Ein Vor- oder Nachname soll korrigiert werden.
- Ein bestehender Mietvertrag wird erweitert, z. B. weil ein weiterer Bewohner in die Wohnung einzieht.
- Die Nutzer bleiben dieselben, es findet kein Mieterwechsel statt.
Nutzerwechsel
- Das bisherige Mietverhältnis endet.
- Ein neuer Nutzer zieht ein und schließt ein neues Mietverhältnis ab.
- Für den ausziehenden und den einziehenden Nutzer wird jeweils eine eigene Abrechnung erstellt.
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