Die Kosten sollten immer entsprechend Ihrer steuerlichen Behandlung eingereicht werden, um eine korrekte Abrechnung sicherzustellen.
Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt, reichen Sie die Kosten ohne Mehrwertsteuer (netto) ein.
Sind Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt, reichen Sie die Kosten inklusive Mehrwertsteuer (brutto) ein.
Wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt (als Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinn tätig) sind, geben Sie bitte in der Nutzerliste an, für welche Nutzer wir die Vorsteuer ausweisen sollen.
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