Nein, eine reine PDF-Rechnung ist ein bildhaftes Format und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an eine E-Rechnung in der Regel nicht.
Entscheidend für die E-Rechnung ist, dass sie strukturierte Daten (XML-Format) enthält, die elektronisch verarbeitet werden können.
Das ZUGFeRD-Format kombiniert bzw. enthält eine PDF-Datei mit einer XML-Datei und erfüllt damit die gesetzlichen Anforderungen.
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