Nein, die Kosten für den Energieausweis trägt grundsätzlich die Eigentümerin oder der Eigentümer.
Eine Umlage auf Käufer:innen, Bewohner:innen oder andere Nutzende ist nicht möglich.
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Eine Umlage auf Käufer:innen, Bewohner:innen oder andere Nutzende ist nicht möglich.
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