Wenn Sie eine Immobilie inserieren – online oder in Printmedien – müssen bestimmte Angaben aus dem Energieausweis enthalten sein.
Dazu gehören:
die Art des Energieausweises (Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis)
der Endenergiewert (Energiebedarf oder -verbrauch)
das Baujahr des Gebäudes
der Energieträger für die Heizung (z. B. Gas, Heizöl, Fernwärme)
die Energieeffizienzklasse (sofern vorhanden)
Für Nichtwohngebäude gilt zusätzlich:
Der Energiebedarf oder -verbrauch muss getrennt für Wärme und Strom angegeben werden.
Diese Pflichtangaben sorgen für Transparenz und helfen Interessent:innen, Immobilien besser zu vergleichen.
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