Energieausweise dürfen nur von qualifizierten Fachpersonen ausgestellt werden. Die Voraussetzungen sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG), § 88, geregelt (Zum vollständigen Gesetzestext des GEG).
Dazu gehören zum Beispiel:
Architekt:innen
Ingenieur:innen aus dem Bauwesen oder der Gebäudetechnik
Personen, mit erfolgreich absolvierter Qualifikationsprüfung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Das GEG legt im Detail fest, welche Berufsgruppen und Qualifikationen erforderlich sind.
Auch KALO ist berechtigt, Energieausweise auszustellen und unterstützt Sie dabei mit der entsprechenden Fachkompetenz.
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