Wenn Sie keinen Energieausweis vorlegen können oder dieser abgelaufen ist, verstoßen Sie gegen gesetzliche Vorgaben.
Das kann Folgen haben:
Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit.
Es kann ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro verhängt werden.
Auch fehlerhafte oder unvollständige Energieausweise können zu einem Bußgeld führen.
Ausnahmen gelten nur für:
Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche
Baudenkmäler
Unser Tipp:
Prüfen Sie regelmäßig die Gültigkeit Ihres Energieausweises, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.
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