Ein Energieausweis ist ab dem Ausstellungsdatum 10 Jahre gültig.
Das gilt für:
Wohngebäude
Nichtwohngebäude
Mischgebäude (Gebäude mit Wohn- und Gewerbeeinheiten)
Nach Ablauf der 10 Jahre muss ein neuer Energieausweis erstellt werden.
Ein Energieausweis ist ab dem Ausstellungsdatum 10 Jahre gültig.
Das gilt für:
Wohngebäude
Nichtwohngebäude
Mischgebäude (Gebäude mit Wohn- und Gewerbeeinheiten)
Nach Ablauf der 10 Jahre muss ein neuer Energieausweis erstellt werden.
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