Ein Energieausweis ist grundsätzlich für nahezu alle Gebäude Pflicht – unabhängig davon, ob es sich um einen Neu- oder Altbau oder um ein Wohn- oder Nichtwohngebäude handelt.
Es gibt jedoch zwei Ausnahmen:
Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche
Baudenkmäler
Für alle anderen Gebäude müssen Sie einen Energieausweis vorlegen, zum Beispiel bei Verkauf oder Vermietung.
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