Das hängt davon ab, ob der neue Eigentümer den Vertrag übernimmt.
- Übernimmt der neue Eigentümer den Vertrag, müssen Sie nichts kündigen. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.
- Übernimmt der neue Eigentümer den Vertrag nicht, ist eine Kündigung erforderlich. In diesem Fall prüfen wir die verbleibende Vertragslaufzeit. Eventuell anfallende Restkosten berechnen wir gemäß Vertrag.
Unser Tipp:
Klären Sie frühzeitig mit dem neuen Eigentümer, ob der Vertrag übernommen wird. So vermeiden Sie zusätzlichen Aufwand.
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