In der Regel erstellen wir keine Abrechnung zum Verkaufsdatum.
Der Grund: Eine Zwischenabrechnung innerhalb eines laufenden Abrechnungszeitraums kann für Sie nachteilig sein. Wenn zwei Abrechnungen erstellt werden, entstehen doppelte Servicegebühren für die Bewohner:innen.
Unsere Empfehlung:
Stimmen Sie sich mit dem Käufer ab, wer die Abrechnung beauftragt. Üblich ist, dass die Abrechnung durch die Person erfolgt, die am Ende des Abrechnungszeitraums als Eigentümer:in eingetragen ist.
Eine mögliche Lösung:
- Sie übertragen die bereits erhaltenen Nebenkostenvorauszahlungen an den neuen Eigentümer.
- Im Gegenzug übernimmt dieser die seit Beginn des Abrechnungszeitraums angefallenen Energiekosten.
So vermeiden Sie zusätzlichen Aufwand und doppelte Kosten.
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