Die im Vertrag genannten Stückzahlen sind eine erste Einschätzung. Die genaue Anzahl der benötigten Geräte steht oft erst nach der Montage vor Ort fest.
Das bedeutet für Sie:
- Maßgeblich für die Abrechnung ist die tatsächlich installierte Stückzahl.
- Diese kann von den ursprünglich geplanten Mengen abweichen, z. B. durch bauliche Gegebenheiten.
- Der Gesamtpreis passt sich entsprechend an.
Im Vertrag weisen wir darauf hin, dass die final montierten Mengen entscheidend sind.
Die genaue Stückzahl ist nicht immer bei Vertragsabschluss zu 100% erkennbar, sondern erst final bei der Montage der Geräte vor Ort. Daher steht im Vertrag unter der aufgeführten Stückzahl ein Hinweis, dass die tatsächlich benötigten und somit montierten Mengen maßgeblich sind.
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