Ja, Sie können Ihren Vertrag in dieser Zeit ruhen lassen.
Dabei gilt:
- Für die ruhenden Vertragsjahre berechnen wir weiterhin eine jährliche Gebühr. Diese reduziert sich um die Aufwendungen, die in dieser Zeit entfallen, sodass sie weniger bezahlen müssen.
- Der Wartungsvertrag für Rauchwarnmelder kann ebenfalls ruhen. Bitte beachten Sie: In dieser Zeit übernehmen wir keine Haftung, wenn die Geräte aufgrund fehlender Wartung nicht einwandfrei funktionieren.
- Gerätemietverträge sind davon ausgenommen. Die Miete für die Geräte berechnen wir weiterhin wie vereinbart.
Wichtig:
Sobald die Sanierung abgeschlossen ist oder die Immobilie wieder vermietet wird, informieren Sie uns bitte. Dann aktivieren wir den Vertrag wieder.
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