Ab wann muss ich die CO2-Kostenaufteilung vornehmen? Die Kostenaufteilung gilt für alle Abrechnungszeiträume, die frühestens am 01.01.2023 begonnen haben. Verwandte Beiträge Was muss ich jetzt tun, um die Vorgabe zu erfüllen? Einrichtungsschritte Wo bzw. wann muss ich die CO2-Kosten mit dem Nutzer bzw. Bewohner abrechnen? Welche Sonderfälle gibt es zum regulären Stufenmodell? Wie kann ich nachprüfen, ob bei dezentralen Heizungsanlagen Nutzer bzw. Bewohner die CO2-Kosten richtig berechnet haben? Kommentare 0 Kommentare Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden. Ihre Frage konnte nicht beantwortet werden? Direkt hier Ihre Anfrage einreichen.
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