Nein, Sie müssen nicht persönlich anwesend sein.
Eine volljährige Vertrauensperson kann den Zugang zu Ihrer Wohnung ermöglichen, zum Beispiel ein Nachbar, ein Familienmitglied oder eine andere von Ihnen ausgewählte Person. Bitte beachten Sie, dass diese Person während der Arbeiten in der Wohnung anwesend sein muss, da sich der KALO Mitarbeitende zu keiner Zeit allein in der Wohnung aufhalten darf. (Ausnahme: Leerstehende Wohnung).
Wichtig ist, dass die betroffenen Geräte und Räume zum angekündigten Termin zugänglich sind.
Kommentare
0 Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.