Der bved empfiehlt, ältere Versionen nach Veröffentlichung einer neuen Fassung nicht weiterzuverwenden. Für die Übertragung von Angaben nach dem CO₂-Kostenaufteilungsgesetz ist mindestens Version 3.10 erforderlich.
Welche Version Sie für den Datenaustausch mit KALO verwenden können, hängt zusätzlich von Ihrer Verwaltungssoftware und der eingerichteten KALO-Anbindung ab. Stimmen Sie die verwendete Version deshalb mit Ihrem Softwareanbieter und KALO ab.
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