Ja, gemäß der Mess- und Eichverordnung (MessEV) gehören Wärmezähler zu den eichpflichtigen Messgeräten. Eine Änderung der MessEV von 2021 hat die Eichgültigkeitsdauer von 5 auf 6 Jahre verlängert.
Ja, gemäß der Mess- und Eichverordnung (MessEV) gehören Wärmezähler zu den eichpflichtigen Messgeräten. Eine Änderung der MessEV von 2021 hat die Eichgültigkeitsdauer von 5 auf 6 Jahre verlängert.
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