Nein. Die Personenzahl ist nur erforderlich, wenn Kosten nach der Anzahl der Personen verteilt werden. Wenn keine Abrechnung nach Personenzahl erfolgt, ist keine Angabe erforderlich.
Woran erkenne ich das?
Ob die Personenzahl benötigt wird, ergibt sich aus dem hinterlegten Verteilungsschlüssel oder aus Ihren Angaben zu den Betriebskosten.
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