Ja. Eine gültige E-Mail-Adresse reicht aus, um E-Rechnungen gesetzeskonform zu empfangen.
Für die meisten privaten Vermieter:innen und Hausverwaltungen ist dies der einfachste und unkomplizierteste Weg. Alternativ können E-Rechnungen auch über das Peppol-Netzwerk empfangen werden.
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