Ja, die Kosten für die Erstellung der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung können in der Regel als Betriebskosten auf die Bewohner:innen umgelegt werden.
Dazu gehören beispielsweise Kosten für:
- die Verbrauchserfassung
- die Ablesung der Messgeräte
- sowie die Erstellung der Heizkostenabrechnung
Kommentare
0 Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.