Die Menge des CO2-Ausstoßes pro Jahr für Ihre Liegenschaft bzw. Ihr Gebäude wird auf der Energieabrechnung Ihres Energieversorgers ausgewiesen. Sie berechnet sich aus der genutzten Energiemenge multipliziert mit dem sogenannten Treibhausgasemissionsfaktor. Diesen erhält Ihr Versorger aus der Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV).
Kommentare
0 Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.