Ja. Die Abrechnungsgebühren aus der Servicerechnung werden in der Heizkostenabrechnung umgelegt.
In der Betriebskostenabrechnung erfolgt die Umlage nach Ihren Angaben im Formular oder im Kundenportal. Dort können Sie festlegen, ob die Abrechnungsgebühren ganz, teilweise oder nicht umgelegt werden.
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