In 9 von 16 Bundesländern ist die Übertragung der Inspektionspflicht auf den Bewohner möglich. In den restlichen 7 obliegt es dem Eigentümer bzw. Verwalter, die Rauchwarnmelder jährlich zu inspizieren.
KALO empfiehlt von einer möglichen Übertragung auf den Bewohner abzusehen, denn Sie bleiben als Eigentümer bzw. Verwalter dennoch in der Verantwortung. Sie müssen sicherstellen, dass die Bewohner die Inspektion jährlich durchführen, und zwar in der vorgeschriebenen Form. Dies ist nicht nur aufwändig, sondern oftmals schwer zu kontrollieren.
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