Grundsätzlich kann man zwischen einer Teil- bzw. Mindestausstattung und einer Vollausstattung unterscheiden. Bei einer Vollausstattung werden alle Aufenthaltsräume einer Wohnung, ausgenommen Bad und Küche, ausgestattet. Diese ist in Berlin und Brandenburg Pflicht.
Alle übrigen Bundesländer setzen auf eine Teilausstattung als Mindestvorgabe. Eine Übersicht der unterschiedlichen Vorgaben haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt:
Berlin und Brandenburg (Vollausstattung):
- Schlafzimmer
- Kinderzimmer
- Flure, die als Fluchtwege gelten Wohnzimmer
Baden-Württemberg (Teilausstattung)
- Schlafzimmer
- Kinderzimmer
- Flure, die als Fluchtwege gelten
- In allen weiteren Räumen, in denen Menschen bestimmungsgemäß schlafen: z. B. Gästezimmer
Alle anderen Bundesländer (Teilausstattung):
- Schlafzimmer
- Kinderzimmer
- Flure, die als Fluchtwege gelten
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