Seit dem 1. Oktober 2024 gelten die Vorgaben aus dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Dieses sieht je nach Alter der Heizungsanlagen eine verpflichtende Heizungsprüfung und -optimierung vor, zu deren Maßnahmen auch der hydraulische Abgleich gehören kann.
Für neu eingebaute Heizungsanlagen ist darüber hinaus der hydraulische Abgleich immer verpflichtend.
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