Die eingesetzten Geräte können nur für einen bestimmten Zeitraum zuverlässig beziehungsweise rechtskonform verwendet werden.
Heizkostenverteiler und Rauchwarnmelder werden in der Regel nach zehn Jahren ausgetauscht. Bei Wasser- und Wärmezählern erfolgt der Austausch grundsätzlich nach Ablauf der sechsjährigen Eichfrist.
KALO plant den erforderlichen Austausch und kündigt den Termin rechtzeitig an.
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